XV Edition GIZ Law Journal
ETHIOPIA
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DieBeraterrollederGIZbeimGerichtshofistvielschichtig. Es besteht eine Nähe zum Partner, da das Programm ein Büro in dem Gebäude des Gerichtshofs hat, so dass ein informeller Austausch regelmäßig stattfindet. Die Beratung in Bezug auf Organisationsentwicklung, KommunikationundfachlicheAspektewieFortbildungen für Mitarbeiter oder inhaltlicher Austausch der Richter mit anderen, wird teilweise von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Gerichtshofs selbst entschieden. Der Gerichtshof beschäftigt hoch qualifiziertes Personal und ist operativ und pragmatisch. Bei längerfristiger strategischer Planung oder Qualitätsmanagement wird das Programm um Unterstützung gebeten. Eine besondere Herausforderung ist die noch immer eher geringe Kenntnis über das Menschenrechtsregime im Allgemeinen und den Gerichtshof im Einzelnen bei der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten. Dies führt dazu, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen weder die Mittel noch das Wissen haben, eine Klage vor dem Gerichtshof zu erheben.
EinerseitswirdhieranderArbeitvonVorgängervorhaben angeschlossen, welche die Organisationsentwicklung vorangetrieben haben. Andererseits soll durch den fachlichen Austausch mit anderen Organen der AU, insbesondere der Menschenrechtskommission, der Abteilung für Politische Angelegenheiten der AU Kommission und dem Panafrikanischen Parlament, der Rahmen für einer robustere regionale Governance-Architektur geschaffen werden, durch die Menschenrechte Einzelner geschützt, erfüllt und gewahrt werden. Anders als das europäische oder amerikanische Menschenrechtssystem, hat der Afrikanische Gerichtshof bislang erst wenige Urteile veröffentlicht. Die Richterinnen und Richter 7 kamen allerdings auch erst im Juli 2006 zum ersten Mal zusammen. Insofern unterstützt die GIZ aktuell die Konsolidierung dieser Institution. Hier soll dargestellt werden, wie der Gerichtshof dasMenschenrechtssystembeeinflusst hat.
durch die Einrichtung des Gerichtshofs entwickelt? Wie hat sich dasAfrikanische Menschenrechtssystem
‘We are not going to follow on the recommendation made by the Commission; it does not give orders, and it is not a Court. We are not going to listen to them.’ (Der Außenminister von Botswana vor der Presse nach Bekanntmachung einer Entscheidung der Afrikanischen Menschenrechtskommission - Good v. Botswana, 2010) Einleitende Darstellung des Programms Im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Governance-Architektur (2014 – 2016), welches die Afrikanische Union (AU) bei der Umsetzung dieser politischen Leitlinien berät 5 , ist auch eine Komponente beim Afrikanischen Gerichtshof für Menschen- und Völkerrechte 6 angesiedelt. 5 Die African Governance Architecture bezeichnet einerseits die von der Abteilung für Politische Angelegenheiten der AU Kommission koordinierte Plattform und Agenda zur Verbesserung der Koordination beim Thema Good Governance von den unterschiedlichen Organen der AU, aber auch den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und anderen (dynamisches Verständnis). Vier Cluster sind gebildet: Demokratie/Wahlen/Governance; Menschenrechte/Transitional justice; öffentliche Verwaltung/Antikorruption/Dezentralisierung/lokale Regierung; humanitäre Themen; einmal im Jahr findet ein High-Level-Dialogue statt, vgl. dgtrends.org . Andererseits wird als African Governance Architektur auch der aquis comunitaire, also die Gesamtheit der Governance-Normen der AU und die zu deren Umsetzung bestimmten Institutionen bezeichnet (statisches Verständnis). Näheres etwa bei G Mukundi Wachira, ‘Consolidating the African Governance Architecture’, (2014) Policy Briefing 96, Governance and APRM Program, SAIIA. Without a doubt, the importance of this contribution is vast: it helps us to analyse how the creation of the African Court of Human Rights has influenced the defence of human rights in the region. Published in the II Edition of the GIZ Law Journal in 2014, the article explains how the Regional Court functioned back then. Now, 8 years later, we know things have changed, but this contribution traces on how it used to be and how the relationships between the project and its counterparts have developed. Due to this contribution, it is possible to determine the changes generated both inside and outside the Court till then. It also invites us to analyse the work of the other regional human rights courts allowing us to see how they have evolved and improved over the years and how the defence of human rights has increased over time.
http://www.africansharedvalues.org/en/content/page/share-our-values
6 Der Begriff Völker bezieht sich hier auf Kollektivrechte von Volksgruppen. Eine gerichtliche Definition für den Begriff peoples‘ rights in Afrika steht noch aus. 7 In der Folge wird auf eine geschlechtsübergreifende Bezeichnung verzichtet. 8 Weitergehende Informationen zur Vorgeschichte und demMenschenrechtssystem insgesamt in I Breutz, „Das afrikanischeMenschenrechtsschutzsystem“, Kapitel 27 in Handbuch der Menschenrechtsarbeit (FES): http://handbuchmenschenrechte.fes.de/kapitel.php?kapitel_id=56030&text_id=71013
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