XV Edition GIZ Law Journal

ETHIOPIA

TANZANIA

für Menschenrechte und Rechte der Völker: Von einer Handvoll Mitarbeitern hin zur kontinentalen Menschenrechtsinstanz DerAfrikanische Gerichtshof

sowohl den Gerichtshof bei Sensibilisierungsbesuchen in Mitgliedsstaaten und regionalen Seminaren, aber auch NROen, die Funktion und Zugang zum Gerichtshof und dem Menschenrechtssystem bei der Bevölkerung bekannter machen sollen.

An dieser Stelle berichten wir hoffentlich bald über eine gelungene Fortsetzung der Arbeit des Gerichtshofs im Rahmen der African Governance-Architektur.

By: Iris Breutz, Michael Klode, and Sonja Leguizamon.

Der Artikel aus dem Jahre 2015 ueber den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker (AfCHPR) endete mit einem offenen Ausgang eines damals anhaengigen Verfahrens vor dem Gerichtshof. Ein indigenes Volk Kenias, die Ogiek, haben den Staat Kenia wegen ihrer Vertreibung aus den von ihnen bewohnten Waldgebieten verklagt. Der Gerichtshof hat ihnen mit einem Urteil aus dem Jahr 2017 Recht gegeben und Kenia verurteilt, den Ogiek Zugang zu ihrem Land zu gewaehren. Im Jahr 2022 folgte eine weitere Verurteilung Kenias zur Zahlung von Schadenersatz an die Ogiek. Beide Urteile des Afrikanischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte und Rechte der Voelker wurden von Kenia noch nicht umgesetzt. Dies zeigt Erfolg und Herausforderungen des AfCHPR. Der Gerichtshof hat den afrikanischen Menschenrechtsschutz in den letzten Jahren durch wegweisende Urteile gepraegt und weiterentwickelt – insbesondere zu Meinungs- und Pressefreiheit, Kinderrechten, Recht zur politischen Teilhabe sowie das Recht auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, um nur einige Bereiche zu nennen. Damit ist der AfCHPR fuer die Bewohner Afrikas relevant geworden. Seine Entscheidungen zielen auf die Beendigung von Menschenrechtsverletzungen, verpflichten Staaten zu Schadensersatzzahlungen sowie zur Aenderung von Policies und Gesetzen bei strukturellen Menschenrechtsverletzungen. Inzwischen haben 33 afrikanische Staaten das Protokoll zur Errichtung des Gerichthofs ratifiziert. Auch die finanziellen Beitraege der Staaten fuer die Administration und Programme des AfCHPR haben sich signifikant erhoeht. Nur 12 Staaten haben die sogenannte Spezialerklaerung abgegeben, mit der Betroffene aus dem entsprechenden Land direkt Faelle zum Gerichtshof bringen koennen. Allerdings haben vier der 12 Staaten diese Erklaerung wieder zurueckgezogen, so dass den Buergern dieser Laender der direkte Weg zum Gerichtshof nun wieder verwehrt ist. Der Zugang zum kontinentalen Menschenrechtsjustiz bleibt fuer afrikanischer Buerger*innen damit weiter eingeschraenkt. Die Staaten selbst sind noch zoegerlich, sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs voll zu unterwerfen und seine Urteile konsequent umzusetzen. Der Gerichtshof reagiert auf diese Herausforderungen. Er hat eine Resilienz-Strategie entwickelt, um „justizielle Diplomatie“ mit den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union zu staerken. Mit seinem strategischen Plan 2021-2025 setzt die Institution auf Intensivierung der Kooperation

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