XV Edition GIZ Law Journal
TANZANIA
TANZANIA
mit verschiedenen Stakeholdern und Aufklaerung ueber sein Mandat und seine Rolle. Der AfCHPR bleibt dabei ein wichtiger Partner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Er wird weiterhin ueber das Programm “Strengthening Good Governance and Human Rights in Africa – African Governance Architecture (AGA)” im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union in der Realisierung seiner strategischen Prioritaeten unterstuetzt. Der Afrikanische Gerichtshof fuer Menschenrechte und Rechte der Voelker hat sich als Instanz etabliert und ist heute wesentlicher Bestandteil des regionalen Menschenrechtsschutzes. Das ultimative Ziel bleibt der Zugang aller Afrikaner*innen zum Gerichtshof und die vollstaendige Umsetzung seiner Entscheidungen durch die Staaten. Denn nur so wird Menschenrechtsschutz fuer die afrikanische Bevoelkerung zur Realitaet. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker VoneinerHandvollMitarbeiternhinzur kontinentalenMenschenrechtsinstanz Ein Gericht hält eine mündliche Verhandlung ab, bei der Parteien ihre Argumente vorstellen, Beweise erhoben werden und nach deren Abschluss durch Urteile auf das Schicksal von Personen Einfluss genommen wird. Das klingt alltäglich für die Justiz. Etwas Besonderes wird es dann, wenn ein noch junges kontinentales Gericht über Menschenrechtsbeschwerden gegen Staaten entscheiden muss - und das in einem Umfeld, in dem die Aufgabe der staatlichen Souveränität zugunsten supranationaler (Justiz-) Organe zwar auf dem Papier gewollt, in der Praxis aber noch schwierig ist. In dieser Hinsicht war die 35. ordentliche Sitzung des Afrikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Rechte der Völker Ende 2014 ein Meilenstein, um sich als oberste Menschenrechtsinstanz auf dem Kontinent zu etablieren. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeithatseit2007wesentlichzudiesemErfolgbeigetragen. Anfangs bestand der Gerichtshof aus nicht mehr als zwei Schreibtischen und einer Handvoll MitarbeiterInnen. Die Unterstützung beim Aufbau der Institution, dessen Bekanntmachung und schließlich auch durch Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für die Richter und die Menschenrechtskommission, führten dazu, dass der Gerichtshof funktionsfähig ist und die Kommission ihren ersten Fall vor dem Gerichtshof vertreten konnte. Da der Gerichtshof ein Organ der Afrikanischen Union (AU) ist, wurde die deutsche Unterstützung ab 2014 in das vom BMZ finanzierte GIZ-Programm zur Unterstützung der Afrikanischen Governance-Architektur bei der AU eingebettet. Iris Breutz
Verurteilung von Journalist ‚illegitim und unverhältnismäßig‘ Lohe Konate gegen Burkina Faso Sichtlich nervös sitzt der burkinische Journalist Lohé Konaté neben seinen Anwälten und wartet auf die Richter des Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof. Zu diesem Zeitpunkt steht das Urteil bereits fest. Allen ist bewusst, dass diese Entscheidung nicht nur über sein Schicksal entscheiden wird: Dieser kontinentale Gerichtshof hält in diesem Moment den Schlüssel zur Pressefreiheit in Afrika in den Händen. In den vergangenen Jahren hat es in einigen afrikanischen Staaten drastische Verschärfungen der Mediengesetze gegeben, die dem weltweiten Trend der Entkriminalisierung von Journalisten entgegenstehen. Konaté wurde von einem burkinischen Gericht wegen Diffamierung, öffentlicher Beleidigung und Beleidigung eines Richters zu 12 Monaten Haft, 3000 USD Geldstrafe, und 9000 USD Entschädigung verurteilt. Der Grund: In zwei Artikeln schrieb er über einen angeblich korrupten Amtsrichter. Seine Berufung zum höchsten Gericht in Burkina Faso hatte keinen Erfolg. Konatés letzte Chance war der Gang zum Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshof. DieRichterbetretendenSitzungssaal undverneigensich vordenZuhörern.Der ivorischeRichterverliestdasUrteil auf Französisch: Die Urteile der burkinischen Gerichte
verletzen das Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit wie in Artikel 9 der AfrikanischenMenschenrechtscharta und in Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte festgehalten. Die verhängten Strafen sind unverhältnismäßig und verfolgten keinen legitimen Zweck. Burkina Faso wird verurteilt, sein Mediengesetz zu ändern und sie in Einklang mit den Menschenrechtsinstrumenten zu bringen. Weiterhin muss der Staat die gegen Konaté verhängten Geld- und Gefängnisstrafen zurücknehmen und ihm Entschädigung zahlen. „Die Verhandlung wird für beendet erklärt“, sagt der Vorsitzende Richter im imposanten Mandela-Saal der Afrikanischen Union. Der Gerichtshof hat mit diesem Urteil nicht nur die Rechte von Konaté geschützt. Er hat ein starkes Signal an alle afrikanischen Staaten gesendet, denn auch für diese ist das Urteil von Bedeutung. Afrika hat sich dem wachsenden internationalen Trend angeschlossen, wonach Strafgesetze nicht als Mittel zur Einschränkung der Pressefreiheit genutzt werden sollen und strafrechtliche Sanktionen gegen Journalisten nur in Extremfällen begründet sind Habt Ihr nicht Handys und geht zur Kirche? Afrikanische Menschenrechtskommission gegen Kenia (Ogiek-Fall) Mary Jepkemey, landesüblich ‚Mama Mary‘ genannt, hat noch nie ein Gericht gesehen. Juristische
30
31
Made with FlippingBook - professional solution for displaying marketing and sales documents online