XV Edition GIZ Law Journal
ORGANIZATION OF THE AMERICAN STATES
ORGANIZATION OF THE AMERICAN STATES
Eine Orientierung DigitalerWandel undMenschenrechte
Fähigkeit erhöht werden, das Recht in einer Weise anzuwenden und auszulegen, dass sich der materielle Gehalt eines subjektiven Rechts tatsächlich durchsetzt. Der Weg dahin kann nur über die Entwicklung einer staatlichen Rechtspolitik gehen, die u.a. die Verbesserung der Fähigkeiten, das formell geltende Recht tatsächlich anzuwenden anstreben muss. Hierzu gehört a) die Anwendung der ratifizierten internationalen Verträge zu fördern, b) dazu beizutragen, dass Urteile so abgefasst werden, dass die Gründe nachvollziehbar sind und damit vergleichbar werden und c) die Priorisierung einer konventionskonformen oder menschenrechts konformen Auslegung des nationalen Rechts gegenüber anderen Auslegungsmethoden. Für Lateinamerika gilt es daher, den Inhalt undUmfang des bereits existierenden regionalen Rechtsrahmens und seine Auslegung durch den IAMRGh deutlicher zu machen und die zur Anwendung dieses Rechts erforderlichen Methoden einzuüben. Ein auf diesen Fähigkeiten basierender Fachdialog zwischen nationaler und regionaler Ebene muss diesen Prozess begleiten. Als Anknüpfungspunkt kommt u.a. die Fortentwicklung des vom IAMRGh entwickelten Konzepts des „control de convencionalidad“ (Konventionskontrolle) 77 in Betracht. In der Pflicht steht die Justiz als Ganzes und nicht nur der einzelne Richter. Anhang: Ansatzpunkte für ein Benchmarking zum Zugang zu Justiz Institutioneller Ansatz: -kostenloser oder kostenreduzierter Rechtsbeistand -Erlass oder Reduzierung der Verfahrenskosten bei wirtschaftlich unbemittelten Menschen -Dolmetscher für Personen, die die Amtssprache nicht beherrschen -Anzahl der Gerichte in ländlichen Regionen -Justizielle Kontaktstelle für inhaftierte Personen
-Ordnungsgemäße Zustellungen an inhaftierte Personen -Geschultes Personal zur Entgegennahme von Anzeigen wegen Gewalt gegen Frauen -Barrierefreiheit für behinderte Personen -Keine überlange Verfahrensdauer -Kompetente Beschwerdeinstanzen -Sozial-psychologische Beratungsstellen bei den Gerichten -Konsularischer Schutz für Migranten wird respektiert -Effektive Mechanismen zur Urteilsvollstreckung Integraler Ansatz: -Gesetze erlauben außergerichtliche Streitbeilegung -Indigene Justiz ist anerkannt Menschenrechtsbasierter Ansatz: -Konsequente Ratifizierung und Umsetzung internationaler Menschenrechtsabkommen -Rechts- und Justizreformansätze nehmen Bezug auf menschenrechtliche Verpflichtungen -Nationale Politiken zur Förderung der Konventionalitätskontrolle im Justizsektor -Den Urteilen des IAMRGh wird vollumfänglich nachgekommen -Konzentration nationaler Urteile auf den rechtlich relevanten Sachverhalt -Die Urteilsgründe werden explizit und schlüssig dargelegt -Urteile nehmen konventionskonforme Auslegung nationalen Rechts vor -Ordnungsgemäß durchgeführte Güterabwägungen in den Urteilen und Verhältnismäßigkeitskontrolle
By: Inti Schubert
im Mai 2017 erschien das Feature zum Digitalen Wandel und Menschenrechten. Fünfeinhalb Jahre später ist die Digitalisierung in der GIZ und im Alltag kaum mehr wegzudenken. Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat die Arbeitswelt durch Plattformen wie Zoom, Teams, Google Meets, Webex u.v.m verändert und ergänzt. Über den Nutzen und die Folgen kann man unterschiedlicher Meinung sein. In der GIZ jedenfalls ist die Digitalisierung zu einem zentralen Bestandteil des Zielbilds des Unternehmens geworden. 78 Wir reden über Digital-Literacy, digitale Leistungerbringung und digitales Landesbüro. Im Laufe des Jahres 2023 wird aller Voraussicht nach die LSS (Large Scale Solution) S4GIZ anlaufen, die viele Prozesse standardisieren und zugleich vereinfachen soll. Es haben sich allerdings auch die im Beitrag von 2017 erwähnten Vulnerabilitäten aufgezeigt. Die Anforderungen an die Informationssicherheit haben erheblich zugenommen. Im Jahr 2020 soll es allein bis August zu 445 Millionen Cyberangriffen weltweit gekommen sein. 79 Die Menschenrechte werden in verschiedenen Ländern oftmals direkt durch staatliche oder private Spionagesoftware wie Pegasus 80 und die daran anknüpfenden repressiven Maßnahmen verletzt. Die staatliche und private Datensammelwut durch Unternehmen wie Amazon, Google, Apple und andere ist mittlerweile allseits bekannt. Über soziale Netzwerke werden gezielte Desinformationskampagnen betrieben, die sich auf Wahlvorgänge auswirken. Gleichzeitig besteht auch im Jahre 2022 eine große digitale Kluft. So haben bis zu 3 Milliarden Menschen, das sind 37 % der Weltbevölkerung, noch nie Kontakt mit dem Internet gehabt 81 . Angesichts der Tatsache, dass die GIZ immer mehr auf digitale Leistungserbringung setzt, ist es umso wichtiger die sozial benachteiligten Gruppen mit erschwertem Internetzugang stets mitzudenken. Inti Schubert
78 https://gizonline.sharepoint.com/sites/group_1983/SitePages/Home.aspx?web=1 79 https://www.websiterating.com/de/research/cybersecurity-statistics-facts/#references 80 https://www.neweurope.eu/article/pegasus-scandal-involves-over-10-countries-and-targets thousands-via-smartphones/
77 Siehe oben Fn. 2
70
71
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